AGBs 

 § 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen broLights und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von broLights in Anspruch nehmen (nachfolgend Veranstalter/Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters/Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von broLights sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Veranstalter/Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch broLights bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.

§3 Miete/Verleih
broLights verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von broLights. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. broLights ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.


Pflichten des Mieters

1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.

2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt broLights zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, broLights den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert broLights zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

4. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies nicht möglich, so ist broLights hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, broLights den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 4 Veranstaltungen

Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass broLights die Funktion der Mietsachen überwacht, hat broLights die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere

1. kann broLights die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.

2. broLights kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen broLights herzuleiten.
3. können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.

§ 5 Haftung

Sofern es nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens broLights zurückzuführen ist, haftet der Veranstalter/Mieter für folgende Schadensfälle die bei Auf-/Abbauarbeiten und während dem Veranstaltungszeitraum an dem Equipment von broLights entstehen:
- Schäden durch Vandalismus die fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden
- Schäden durch Stromausfall, Stromschwankungen und Überspannung
- Schäden durch Unwetter und Sturm
- Diebstahl/Verlust 


§ 6 Schadensersatz

1. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Veranstalter/Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden, ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von broLights beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von broLights ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter von broLights.

2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Movingheads, Beamer, computergesteuerten Scheinwerfern usw.) ohne Fachpersonal von broLights wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.

3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden.

§ 7 Versicherung
Der Veranstalter/Mieter hat Sorge zu Tragen, entsprechende Versicherungen, bspw. Veranstalterhaftpflicht- und Elektronikversicherung, zum Neubeschaffungswert abzuschließen. 


§ 8 Bühne/Traversenkonstruktionen/Bauzäune 

brolights oder beauftragte Subunternemer sorgen für die ordnungsgemäße Aufstellung.
Der Veranstalter übernimmt die Haftung bei Sach- und Personenschäden durch Unwetter, Sturm und vorsätzlichem Handeln.
Bei Veränderung der Aufstellung durch den Veranstalter oder Dritte ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen, in derartigen Fällen trägt der Veranstalter das Risiko der Standsicherheit und hat den Vermieter von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

§ 9 Preise / Zahlungen

Soweit nicht anderes angegeben, sind die Preise von broLights  Nettopreise. Die Preise gelten für den im Angebot aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berechnet.
Rechnungen von broLights sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu begleichen. Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Bei Überweisungen ist die Gutschrift auf dem Geschäftskonto von broLights für die Rechtzeitigkeit maßgeblich. 
Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. 
broLights  behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
Preise von broLights verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum sind  vorbehalten.

§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 

Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.